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Rund ums Fahrrad, Tipps und Tricks

Bremsen

Die Bremsen am Fahrrad zählen sicherheitstechnisch zu den wichtigsten Teilen am Fahrrad. Gemäß § 65 Abs. 1 S. 2 StVZO sind zwei voneinander unabhängige Bremsen (Vorder- und Hinterradbremse) am Fahrrad Pflicht! Die Bremswirkung sollte immer optimal sein. Auch als technischer Laie kann man die Bremswirkung leicht prüfen. Wenn man den Bremshebel drückt, dann sollte die Bremswirkung so schnell wie möglich eintreten. Muss man den Hebel bis zum Lenkergriff durchdrücken und es entsteht erst dann eine Bremswirkung oder selbst dann keine Wirkung, dann muss die Bremsanlage überprüft werden.

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Die Bremsanlage besteht, grob gesagt, aus folgenden Teilen: Bremshebel, Bremsseil, Bremszangen und Bremsbacken. Die Backen greifen beim herkömmlichen Rad auf der Felge. Bei Scheibenbremsen erfolgt die Bremswirkung auf den Scheiben, bei Trommelbremsen in der Bremstrommel. Wenn die Bremswirkung erst spät eintritt, dann sind in den meisten Fällen die Bremsbeläge abgefahren. Das heißt: die Bremsbeläge sind zu wechseln.

Beleuchtung

Auch die Beleuchtung gehört zu den wichtigen Teilen des Fahrrads was die Sicherheit angeht. Dazu gibt es natürlich eine Regelung, welche im §67 STVZO steht. In Absatz 1 steht dazu

Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Für abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten gilt Absatz 2 Satz 4. Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, einer Batterie oder einem wieder aufladbaren Energiespeicher oder einer Kombination daraus als Energiequelle ausgerüstet sein

Damit hat sich auch der Sachverhalt mit den abnehmbaren Leuchten grundsätzlich geändert, denn diese sind somit im Prinzip für alle Räder erlaubt, dazu Absatz 2 Satz 4:

Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.

Egal welcher Art sie ist, die Beleuchtung muss funktionieren, nur dann ist das Fahrrad verkehrssicher. Damit die Beleuchtung funktionieren kann, müssen Glühlampen und Dynamo bzw. Batterien funktionsfähig sein. Gegebenenfalls können bei nicht funktionsfähigen Fahrradleuchten auch defekte Kabel infrage kommen.

Sinnvoll kann es sein, zusätzlich batteriebetriebene Lampen anzubringen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn man mit dem Fahrrad steht oder es nur schiebt. Hier sollte man aber nie vergessen, an Ersatzbatterien zu denken. Gemäß § 67 StVZO sind solche Lampen wie oben erwähnt erlaubt. Nicht erlaubt sind jedoch fest angebrachte blinkende Lichter!

Zusätzlich will § 67 StVZO einen nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler (Frontreflektor) sowie einen roten Rückstrahler und einen mit einem "Z" gekennzeichneten roten Großflächenrückstrahler, von denen einer auch mit einer Schlussleuchte zu einem Gerät zusammengefasst sein darf und die nach hinten strahlen.

Wer das alles ganz genau wissen will, wird bei juris fündig: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

Bereifung/Räder

Die Bereifung des Rads besteht im Prinzip aus der Felge, Schlauch und Mantel. Der Mantel ist der äußere Teil des Rads. Das Reifenprofil muss gut sein, abgefahrene Reifen sind tabu, auch wenn gemäß § 36 StVZO kein Mindestprofil vorgeschrieben ist. Außerdem sollte der Mantel nicht mürbe sein, das heißt, er soll keine Risse aufweisen. Der Schlauch ist nur schwer zu prüfen, zumindest für den Laien. Ist der Schlauch defekt, so verliert das Rad permanent Luft. Hier sollte man jedoch auch in Betracht ziehen, dass bei entweichender Luft ein defektes Ventil vorliegen kann! Grundsätzlich sollte immer genügend Luft im Rad sein. Besonders auf asphaltierten Straßen erleichtert es das Fahren

Wer es kann, sollte auch Radlager und Speichen sowie das Spiel des Rades prüfen. Eine gebrochene Speiche führt zu einer Unwucht des Rads und kann über kurz oder lang zum Bruch weiterer Speichen führen. Dann wird das Rad eine immer größere Unwucht entwickeln und es bildet sich der bekannte "Achter". Das Spiel des Radlagers kann man prüfen, indem das Rad seitlich bewegt wird. Ist das Spiel zu groß, dann schlackert das Rad. Die Folge: das Rad bewegt sich permanent seitlich und schleift. Außerdem wird so das Radlager bald hinüber sein.

Übrigens: gemäß §67 StVZO sind zwei um 180 Grad versetzte gelbe Speichenreflektoren je Laufrad oder ein zusammenhängender weiß retroreflektierender Streifen im Reifen oder in den Speichen für jedes Laufrad Pflicht! Maße und Bauart der Reifen von Fahrrädern müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit entsprechen.

Antrieb/Schaltung

Die Kette sollte nicht zu locker sein und sollte geölt bzw. gefettet werden. Pedale und Kurbeln sollten nicht locker sein, diese führt zu schlechtem Fahrkomfort. Lockere Kurbeln können außerdem das Tretlager beschädigen. Gemäß § 67 StVZO sind rutschfeste und festgeschraubte Pedale, die mit je zwei nach vom und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgestattet sind, Pflicht!

Die Schaltung soll gut und leicht bedienbar sein, jeder Gang sollte auch reinspringen.

Rahmen

Den Rahmen kann man in erster Linie optisch grob prüfen, reparieren kann man als Laie weniger. Rahmen und Vordergabel sollte man prüfen, ob sie eventuell verzogen sind. Sinnvoll ist ein Check des Rahmens auf Rost, hier sollte man insbesondere die anfälligen Schweißstellen prüfen. Rostige Stellen an Schweißnähten könnte irgendwann zu Bruchstellen werden, was die Sicherheit nachhaltig beeinträchtigt.

Lenker und Sattel

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Lenker und Sattel sind auf Festigkeit zu prüfen. Außerdem sollte die Höhe von Lenker und Sattel optimal eingestellt sein. Grundsätzlich hängt die optimale Höheneinstellung von der Vorliebe des Fahrers ab. Früher galt als grobe Faustregel: Satteloberfläche und Höhe der Lenksäule sollen in etwa ein Line bilden. Der Sattel soll so hoch sein, dass man mit den Füßen noch auf den Boden kommen kann. Außerdem sollte das Bein noch einen leichten Winkel haben, wenn das Pedal an der untersten Position steht.

Gepäcktaschen

Wer Gepäcktaschen mitnimmt, der sollte wasserdichte Taschen kaufen. Am besten bringt man die Taschen am hinteren Gepäckträger an - vorne angebrachte Taschen beeinflussen das Fahrverhalten stark. Auch wenn die Tasche wasserdicht ist, muss man immer mit eintretender Feuchtigkeit rechnen. Sinnvoll ist das Einpacken der Teile in separate Plastiktüten - besser ist besser.

Sonstiges

  • Klingel auf Funktion prüfen. Gemäß § 64aStVZO ist eine so genannte helltönende Klingel Pflicht!
  • Check von Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz auf Festigkeit und guter Einstellung
  • Grundsätzlich soll das Fahrrad natürlich tourentauglich sein
  • Wenn man einen Gepäckträger hat, dann sollte der auch stabil genug sein um Taschen daran befestigen zu können
  • Eventuell sind Trinkflaschen mit Halter sinnvoll
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