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Bestimmungen und Verkehrsregeln für Radfahrer in Luxemburg

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In Luxemburg gilt auf allen öffentlichen Wegen und Straßen, also auch auf Radwegen, die luxemburgische Straßenverkehrsordnung. Sie nennt sich Code de la Route.

Wichtig für Radler:

  • Helme sind für Radler nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber dringend empfohlen
  • Wenn es einen mit dem Schild D,4 gekennzeichneten Radweg gibt, muss dieser vom Radler immer genutzt werden.
  • Fußgängerwege sind zu Fuß zu überqueren (also vom Fahrrad absteigen)
  • Auf einigen Radwegen in Luxemburg dürfen neben Fahrrädern auch landwirtschaftliche Maschinen fahren!
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